Liebe Eltern, liebe Familien,
wir hoffen sehr, dass Sie die Feiertage und den Jahreswechsel ein wenig genießen konnten und gesund in das neue Jahr gekommen sind.
Wir danken Ihnen, dass viele von Ihnen vor Weihnachten unserer Bitte nachgekommen sind, sehr verantwortlich zu entscheiden, ob Sie Ihre Kinder noch in unsere Einrichtungen schicken oder nicht. Bis mit dem Beginn Impfkampagne das sehnlichst erwartete Licht am Ende des Tunnels erscheint, werden wir allerdings noch eine Weile auf die schmerzlich vermisste Normalität warten müssen. Dass stellt Sie in den Familien und uns in unseren Kindertagesstätten weiterhin vor großen Herausforderungen!
Nach dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz am 7. Januar wechseln in der Umsetzung für das Land Niedersachsen ab Montag, dem 11. Januar die Kindertagesstätten in das Szenario C des Rahmen-Hygieneplans und sind damit geschlossen.
Der reguläre Betrieb der Kitas wird damit bis zum 29. Januar 2021 eingestellt.
Allerdings wird eine Notbetreuung angeboten, die auf das epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen ist. Dieses Maß bedeutet konkret eine Begrenzung auf maximal 50 % der regulären Gruppengröße. Für Gruppen, in denen mehr als 50 % der Eltern einen Anspruch geltend machen, sind unter Beteiligung der betroffenen Eltern tragbare Lösungen zu erarbeiten, die beispielsweise zu einer tageweisen Platzteilung innerhalb der Stammgruppe führen könnten.
Eine Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden für Kinder:
- bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden.
- Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Wir möchten möglichst vielen Eltern die Gelegenheit geben, in wirklich dringenden Fällen die Notbetreuung der Kindertageseinrichtungen zu nutzen. Bedenken Sie daher im Interesse aller Betroffenen sehr genau, ob diese dringende Notwendigkeit tatsächlich besteht. Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sollen sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung ausgeschöpft sein. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese müssen wir alle im Blick behalten!
Nur so werden die jetzt vom Land Niedersachsen getroffenen Regelungen von möglichst kurzer Dauer sein werden und die verschärften Kontaktbeschränkungen bald die erhoffte Wirkung entfalten.
Auf der Homepage des niedersächsischen Kultusministerium können die aktuellen Maßnah-men in der Corona-Verordnung nachgelesen werden, insbesondere auf den Seiten 15 - 17: Vorschriften der Landesregierung | Portal Niedersachsen.
Schon jetzt danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und grüßen Sie in der Hoffnung, dass Sie alle gesund bleiben!